Die vom Kanton angepeilte Verlegung der Kantonsstrasse zwischen Münchenstein und Arlesheim beschäftigt Gemeinden, Kanton und Unternehmen seit Jahren – die Wirtschaftskammer Baselland hat sie in der «Standpunkt»-Ausgabe vom 7. Juni 2024 kritisiert. Zwar wird der Grundgedanke einer Strassenverlegung grundsätzlich anerkannt, damit das historische Dorfzentrum von Münchenstein und die angrenzenden Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr entlastet sowie die Gewerbezone besser erschlossen werden können. Das Problem aber ist: Die geplante Kantonsstrasse via Schorenweg unter dem Viadukt hindurch und anschliessend entlang der SBB-Gleise bis zur Aliothstrasse hätte das dort angesiedelte Gewerbe und ihre Standorte bedrängt oder sogar teilweise aufgehoben.
Die Bau- und Planungskommission des Landrates (BPK) benennt das Problem deutlich. So wurde gegen die Vorlage vorgebracht, «dass das Projekt KMU in unzulässiger Weise tangiere, weil deren Land enteignet und ein Gebäude abgebrochen werden müssten», heisst es. Die BPK stellte sich mit 11:0 Stimmen gegen das kantonale Talstrasseprojekt in der heutigen Form und verlangte eine Anpassung von den kantonalen Planern.
Nur ohne Einschränkungen für KMU
Betroffen von der geplanten Routenführung wäre insbesondere die Stamm Bau AG und die Paul Ullrich AG. Denn durch das Strassenprojekt würden Unternehmensflächen und Parkplätze wegfallen; bei einem Unternehmen wäre zudem ein Gebäudeteil betroffen, in dem sich technische Anlagen befinden.
Die BPK behandelte die Strassenverlegungs-Vorlage an vier Sitzungen und hörte dabei unter anderem Vertreter der direkt betroffenen Unternehmen an. Zu Wort kamen Oscar Elias, CEO der Stamm Bau AG, Urs Ullrich, CEO der Paul Ullrich
AG, sowie weitere Unternehmer, Gemeinden und der Verein Birsstadt. Gemeinden wie betroffene Unternehmen begrüssen zwar grundsätzlich die bessere Erschliessung des Gebiets. Doch dass Betriebe bedrängt und in ihrer jetzigen Form gefährdet sind, stiess auf Ablehnung. Deshalb muss das Projekt zuerst wesentliche Fragen zum Bestand des Kopfbaus, zu Zu- und Wegfahrten und zu wegfallenden Parkplätzen neu lösen.
Die BPK unterstützt zwar die Haltung, dass das Arbeitsplatzgebiet eine angemessene Erschliessung braucht, um vor allem die Gemeinde Arlesheim vom Durchgangsverkehr zu entlasten und das Gewerbe besser anzubinden. Die zurzeit vorliegende Ausgestaltung sowie die Routenführung weist die BPK jedoch zurück: Denn die Eingriffe in das Eigentum der beiden Unternehmen sei unzulässig und die Planung müsse so erfolgen, dass die Unternehmen nicht tangiert würden, heisst es. Angemahnt wird «eine pragmatische Lösung für Strasse und Velovorzugsroute, jedoch ohne Einschränkungen für die Unternehmen».
Veloroute und Strassenbreite
Der Landrat folgte in der Sitzung vom 27. August der Kommission und verwarf das aktuelle Talstrasseprojekt einstimmig. Damit wird die Position, welche die Wirtschaftskammer Baselland bereits früh vertreten hat, bestätigt: Eine bessere Verkehrserschliessung darf nicht zur Folge haben, dass bestehende Unternehmen in ihrer betrieblichen Tätigkeit eingeschränkt werden, ebenso kann nicht sein, dass Flächen enteignet oder für den KMU-Betrieb wichtige Gebäude beseitigt werden.
Ein wesentlicher Knackpunkt für die künftige Planung ist die vorgesehene Velovorzugsroute. Im bisherigen vom Kanton vorgeschlagenen Projekt soll sie im Bereich der Talstrasse geführt werden. Das benötigt aber zusätzlichen Raum und trägt damit dazu bei, dass die Strasse in bestehende Gewerbeareale eingreift und deshalb auch Enteignungen im Raum gestanden haben.
Die BPK ist damit nicht einverstanden und verlangt deshalb ausdrücklich die Prüfung einer alternativen Linienführung. Evaluiert werden soll eine Velovorzugsroute entlang der Birs oder auf der westlichen Seite des Entwicklungsgebiets uptown Arlesheim. Bei Querungen stark befahrener Strassen soll die Führung niveaufrei erfolgen.
Bei der Stamm Bau AG soll ebenfalls neu angesetzt werden. «Es ist zu prüfen, wie die Strassenbreite so weit reduziert werden kann, dass auf einen Gebäudeabbruch bei der Stamm AG verzichtet werden kann», heisst es im Kommissionsbericht. Gleichzeitig soll analog zum heutigen Zustand auf eine zusätzliche Gleisführung – Industriegleis beziehungsweise SBB-Abstellgleis – möglichst verzichtet werden. Als mögliche Massnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nennt der Beschluss beispielsweise eine Temporeduktion oder den Verzicht auf Velostreifen.
Betroffen von der aktuellen Routenführung wäre auch die Paul Ullrich AG. Hier verlangt die BPK ebenfalls eine Anpassung. Bei der Planung soll die Strassenbreite so gewählt werden, dass die Folgekosten wegen wegfallender Parkplätze möglichst gering bleiben, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
Gleise versus Entwicklungsareal
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gleisanlagen. Im Projekt wird nicht nur das bestehende SBB-Rangiergleis berücksichtigt, sondern auch Raum für weitere Gleisfunktionen gesichert. Das ist der Hauptgrund, warum die Planer in ihrem Vorschlag Fläche von den Unternehmen beanspruchen mussten.
Die BPK hält diese Raumaufteilung für «nicht nachvollziehbar», da das Industriegleis nicht mehr benötigt werde. Hinzu komme, dass das Queren von Gleisen insbesondere für Velofahrende gefährlich sei. Die Kommission kam zum Schluss, dass «das generelle Projekt, nicht genehmigt werden» kann.
Für die Wirtschaftskammer Baselland ist die Bestätigung ihrer Einwände eine Bestätigung ihrer Analyse. Sie hat sich nach Bekanntwerden des Projektes und der Routenführung ins-besondere gegen jene Aspekte gewehrt, die bestehende KMU belasten. Dass nun zuerst die zuständige Kommission und anschliessend der Landrat eine Überarbeitung verlangen, bestätigt Einschätzung und Kritik.
Wie geht es nun weiter? Jetzt sind die kantonalen Planer wieder am Zug. Die Aufgabe bleibt dieselbe: Vor allem Arlesheim soll vom Durchgangsverkehr entlastet und das wirtschaftlich bedeutende Gebiet im Talboden soll besser erschlossen werden.
Der Kanton muss eine neue Routenführung vorschlagen, die weder die vor Ort ansässigen KMU tangiert noch Arbeitsplätze gefährdet und auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Gebiets berücksichtigt. Wann dieser Vorschlag vorliegen wird, ist noch nicht bekannt.