Talstrasse: Stimme der KMU hat Gewicht

Talstrasse: Stimme der KMU hat Gewicht

Das Grossprojekt zur Verlegung der Kantonsstrasse in den Talboden muss überarbeitet werden. Nach der Kritik aus dem Gewerbe hat nun auch die Bau- und Planungskommission (BPK) des Landrates und der Landrat die ursprüngliche Vorlage der Regierung verworfen

Die vom Kanton angepeilte Verle­gung der Kantonsstrasse zwischen Münchenstein und Arlesheim be­schäftigt Gemeinden, Kanton und Unternehmen seit Jahren – die Wirt­schaftskammer Baselland hat sie in der «Standpunkt»-Ausgabe vom 7. Juni 2024 kritisiert. Zwar wird der Grundgedanke einer Strassenverle­gung grundsätzlich anerkannt, damit das historische Dorfzentrum von Münchenstein und die angren­zenden Siedlungsgebiete vom Durchgangsverkehr entlastet sowie die Gewerbezone besser erschlossen werden können. Das Problem aber ist: Die geplante Kantonsstrasse via Schorenweg unter dem Viadukt hin­durch und anschliessend entlang der SBB-Gleise bis zur Aliothstrasse hät­te das dort angesiedelte Gewerbe und ihre Standorte bedrängt oder sogar teilweise aufgehoben.

Die Bau- und Planungskommis­sion des Landrates (BPK) benennt das Problem deutlich. So wurde gegen die Vorlage vorgebracht, «dass das Projekt KMU in unzuläs­siger Weise tangiere, weil deren Land enteignet und ein Gebäude abgebrochen werden müssten», heisst es. Die BPK stellte sich mit 11:0 Stimmen gegen das kantonale Talstrasseprojekt in der heutigen Form und verlangte eine Anpassung von den kantonalen Planern.

Nur ohne Einschränkungen für KMU

Betroffen von der geplanten Routen­führung wäre insbesondere die Stamm Bau AG und die Paul Ullrich AG. Denn durch das Strassenprojekt würden Unternehmensflächen und Parkplätze wegfallen; bei einem Unternehmen wäre zudem ein Gebäudeteil betroffen, in dem sich technische Anlagen befinden.

Die BPK behandelte die Strassen­verlegungs-Vorlage an vier Sitzun­gen und hörte dabei unter anderem Vertreter der direkt betroffenen Unternehmen an. Zu Wort kamen Oscar Elias, CEO der Stamm Bau AG, Urs Ullrich, CEO der Paul Ull­rich 

AG, sowie weitere Unterneh­mer, Gemeinden und der Verein Birsstadt. Gemeinden wie betroffene Unternehmen begrüssen zwar grundsätzlich die bessere Erschlies­sung des Gebiets. Doch dass Betrie­be bedrängt und in ihrer jetzigen Form gefährdet sind, stiess auf Ab­lehnung. Deshalb muss das Projekt zuerst wesentliche Fragen zum Be­stand des Kopfbaus, zu Zu- und Wegfahrten und zu wegfallenden Parkplätzen neu lösen.

Die BPK unterstützt zwar die Haltung, dass das Arbeitsplatzge­biet eine angemessene Erschlies­sung braucht, um vor allem die Gemeinde Arlesheim vom Durch­gangsverkehr zu entlasten und das Gewerbe besser anzubinden. Die zurzeit vorliegende Ausgestaltung sowie die Routenführung weist die BPK jedoch zurück: Denn die Ein­griffe in das Eigentum der beiden Unternehmen sei unzulässig und die Planung müsse so erfolgen, dass die Unternehmen nicht tan­giert würden, heisst es. Angemahnt wird «eine pragmatische Lösung für Strasse und Velovorzugsroute, jedoch ohne Einschränkungen für die Unternehmen».

Veloroute und Strassenbreite

Der Landrat folgte in der Sitzung vom 27. August der Kommission und verwarf das aktuelle Talstras­seprojekt einstimmig. Damit wird die Position, welche die Wirt­schaftskammer Baselland bereits früh vertreten hat, bestätigt: Eine bessere Verkehrserschliessung darf nicht zur Folge haben, dass be­stehende Unternehmen in ihrer betrieblichen Tätigkeit einge­schränkt werden, ebenso kann nicht sein, dass Flächen enteignet oder für den KMU-Betrieb wichtige Gebäude beseitigt werden.

Ein wesentlicher Knackpunkt für die künftige Planung ist die vorge­sehene Velovorzugsroute. Im bis­herigen vom Kanton vorgeschlage­nen Projekt soll sie im Bereich der Talstrasse geführt werden. Das be­nötigt aber zusätzlichen Raum und trägt damit dazu bei, dass die Stras­se in bestehende Gewerbeareale eingreift und deshalb auch Enteig­nungen im Raum gestanden haben.

Die BPK ist damit nicht einverstan­den und verlangt deshalb ausdrück­lich die Prüfung einer alternativen Linienführung. Evaluiert werden soll eine Velovorzugsroute entlang der Birs oder auf der westlichen Seite des Entwicklungsgebiets up­town Arlesheim. Bei Querungen stark befahrener Strassen soll die Führung niveaufrei erfolgen.

Bei der Stamm Bau AG soll eben­falls neu angesetzt werden. «Es ist zu prüfen, wie die Strassenbreite so weit reduziert werden kann, dass auf einen Gebäudeabbruch bei der Stamm AG verzichtet werden kann», heisst es im Kommissionsbericht. Gleichzeitig soll analog zum heuti­gen Zustand auf eine zusätzliche Gleisführung – Industriegleis bezie­hungsweise SBB-Abstellgleis – mög­lichst verzichtet werden. Als mög­liche Massnahmen zur Gewährleis­tung der Verkehrssicherheit nennt der Beschluss beispielsweise eine Temporeduktion oder den Verzicht auf Velostreifen.

Betroffen von der aktuellen Rou­tenführung wäre auch die Paul Ull­rich AG. Hier verlangt die BPK eben­falls eine Anpassung. Bei der Planung soll die Strassenbreite so gewählt wer­den, dass die Folgekosten wegen weg­fallender Parkplätze möglichst gering bleiben, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

Gleise versus Entwicklungsareal

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gleisanlagen. Im Projekt wird nicht nur das bestehende SBB-Rangiergleis berücksichtigt, sondern auch Raum für weitere Gleisfunktionen gesichert. Das ist der Hauptgrund, warum die Planer in ihrem Vorschlag Fläche von den Unternehmen beanspruchen mussten.

Die BPK hält diese Raumaufteilung für «nicht nachvollziehbar», da das Industriegleis nicht mehr benötigt werde. Hinzu komme, dass das Que­ren von Gleisen insbesondere für Velofahrende gefährlich sei. Die Kom­mission kam zum Schluss, dass «das generelle Projekt, nicht genehmigt werden» kann.

Für die Wirtschaftskammer Basel­land ist die Bestätigung ihrer Einwän­de eine Bestätigung ihrer Analyse. Sie hat sich nach Bekanntwerden des Pro­jektes und der Routenführung ins-besondere gegen jene Aspekte gewehrt, die bestehende KMU belas­ten. Dass nun zuerst die zuständige Kommission und anschliessend der Landrat eine Überarbeitung verlangen, bestätigt Einschätzung und Kritik.

Wie geht es nun weiter? Jetzt sind die kantonalen Planer wieder am Zug. Die Aufgabe bleibt diesel­be: Vor allem Arlesheim soll vom Durchgangsverkehr entlastet und das wirtschaftlich bedeutende Gebiet im Talboden soll besser er­schlossen werden.

Der Kanton muss eine neue Routenführung vorschlagen, die weder die vor Ort ansässigen KMU tangiert noch Arbeitsplätze gefährdet und auch die Entwick­lungsmöglichkeiten des Gebiets berücksichtigt. Wann dieser Vor­schlag vorliegen wird, ist noch nicht bekannt.

 

Fr. 4. September 2026