«Warum soll der Staat ausgerechnet bei Aufzonungen abschöpfen?»

«Warum soll der Staat ausgerechnet bei Aufzonungen abschöpfen?»

Am 27. September stimmt das Baselbiet über die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» ab. Birsfeldens Gemeindepräsident Christof Hiltmann erklärt im Interview, weshalb er die Initiative dem Gegenvorschlag des Regierungsrates vorzieht.

Herr Hiltmann, am 27. September wird über die kantonale Regelung zur Mehr­wertabgabe abgestimmt. Sie befürworten die Initiative und lehnen den Gegenvorschlag ab. Warum?

Christof Hiltmann: Die Initiative er­möglicht Abgaben auf Planungs­vorhaben, welche einen erhebli­chen Mehrwert schaffen – auf Ein- und Umzonungen. Das entspricht den fiskalischen und raumplaneri­schen Vorgaben des Bundes. Der Gegenvorschlag weitet die Abgabe­möglichkeiten auf Aufzonungen aus, was weder ordnungspolitisch noch raumplanerisch Sinn macht.

Was würde diese neue Regelung konkret für Ihre Gemeinde Birsfel­den bedeuten?

Die Initiative erlaubt weiterhin eine Angabe bei Planungsvorhaben, welche einen erheblichen Mehrwert schaffen. So könnten wir auch in Zukunft – wie heute schon – Pla­nungen, welche erhebliche Mehr­werte bringen, abschöpfen.

Heute können Gemeinden mit Investoren, Grundeigentümern und Hausbesitzenden individuel­le Lösungen aushandeln und auf gegenseitige Bedürfnisse Rück­sicht nehmen. Wie wichtig ist dieser Spielraum und warum?

Dieser Spielraum ist entscheidend. Bei Planungen mit erheblichen Mehrnutzungen sprechen wirüblicherweise von Quartierplanun­gen (QP). Diese sind jeder für sich so spezifisch, dass auf die unter­schiedlichen Projekte mit unter­schiedlichen Abschöpfungsmecha­nismen reagiert werden muss. Bei den einen QP sind Sachleistungen, wie öffentliche Spielplätze, ange­bracht, bei anderen sind es Geld­leistungen.

Wie laufen solche Verhandlun­gen in der Praxis ab?

Da wird 1:1 mit den Investoren ver­handelt. Zuerst wird der Mehrwert, welcher mit der Planungerzielt wird, berechnet. Danach wird geprüft, ob von der Abgabe Leistungen abgezogen werden kön­nen, welche für die Allgemeinheit nutzbar sind – so wie im obigen Beispiel ein öffentlicher Spielplatz.

Sie sind auch aus ordnungspoli­tischen Gründen gegen das Vorgehen des Kantons. Können Sie ausführen, was genau Sie damit meinen?

Warum soll der Staat ausgerechnet bei Aufzonungen die planerisch ver­ursachte Wertsteigerung abschöpfen, bei anderen staatlichen Massnahmen aber nicht? Eine neue Bahnstation beispielsweise kann die Grundstücks­werte in ihrer Umgebung erheblich erhöhen. Dasselbe gilt für eine bes­sere Strassen- oder ÖV-Erschliessung. Trotzdem wird der dadurch entste­hende Bodenmehrwert nicht syste­matisch abgeschöpft. Das schafft Un­gerechtigkeiten.

Befürworter des Gegenvorschlags fordern, dass Gemeinden auchbei generellen Aufzonungen an planungsbedingten Mehrwerten beteiligt werden sollen.

Eine generelle Aufzonung bedeutet, dass in einer bestehenden Wohnzone künftig mehr oder dichter gebaut werden darf. Also zum Beispiel4- anstelle 3-stöckig. Das ist ein zen­trales Instrument der Innenentwick­lung. Die Gemeinde ermöglicht damit eine bessere Nutzung des bereits vor­handenen Siedlungsgebiets. Genau diese Verdichtung ist raumplanerisch gewollt und wird vom Bundesrecht ausdrücklich gefordert. Die Gesetz­gebung verlangt mehr Innenentwick­lung und verdichtetes Bauen – der Gegenvorschlag will gleichzeitig ge­nau diese zusätzliche Nutzungsmög­lichkeit belasten. Das ist unlogisch. Darum ist die Initiative hier konse­quent. Sie schliesst in solchen Fällen eine Mehrwertabgabe aus.

Der Kanton will zwar Verdich­tung, verteuert aber Investitionen mit solchen Zusatzabgaben. Welche Auswirkungen, denken Sie, wird das auf den Wohnungs­bau haben?

Das ist relativ einfach zu beantwor­ten: Abgaben verteuern die Schaf­fung von neuem Wohnraum. Dar­um entsteht so entweder weniger Wohnraum als möglich. Oder der neue Wohnraum wird teurer. Bei­des sind Effekte, welche von der Gesetzgebung und gesellschaftlich nicht unbedingt gewünscht sind.

Fr. 18. September 2026