Herr Hiltmann, am 27. September wird über die kantonale Regelung zur Mehrwertabgabe abgestimmt. Sie befürworten die Initiative und lehnen den Gegenvorschlag ab. Warum?
Christof Hiltmann: Die Initiative ermöglicht Abgaben auf Planungsvorhaben, welche einen erheblichen Mehrwert schaffen – auf Ein- und Umzonungen. Das entspricht den fiskalischen und raumplanerischen Vorgaben des Bundes. Der Gegenvorschlag weitet die Abgabemöglichkeiten auf Aufzonungen aus, was weder ordnungspolitisch noch raumplanerisch Sinn macht.
Was würde diese neue Regelung konkret für Ihre Gemeinde Birsfelden bedeuten?
Die Initiative erlaubt weiterhin eine Angabe bei Planungsvorhaben, welche einen erheblichen Mehrwert schaffen. So könnten wir auch in Zukunft – wie heute schon – Planungen, welche erhebliche Mehrwerte bringen, abschöpfen.
Heute können Gemeinden mit Investoren, Grundeigentümern und Hausbesitzenden individuelle Lösungen aushandeln und auf gegenseitige Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Wie wichtig ist dieser Spielraum und warum?
Dieser Spielraum ist entscheidend. Bei Planungen mit erheblichen Mehrnutzungen sprechen wirüblicherweise von Quartierplanungen (QP). Diese sind jeder für sich so spezifisch, dass auf die unterschiedlichen Projekte mit unterschiedlichen Abschöpfungsmechanismen reagiert werden muss. Bei den einen QP sind Sachleistungen, wie öffentliche Spielplätze, angebracht, bei anderen sind es Geldleistungen.
Wie laufen solche Verhandlungen in der Praxis ab?
Da wird 1:1 mit den Investoren verhandelt. Zuerst wird der Mehrwert, welcher mit der Planungerzielt wird, berechnet. Danach wird geprüft, ob von der Abgabe Leistungen abgezogen werden können, welche für die Allgemeinheit nutzbar sind – so wie im obigen Beispiel ein öffentlicher Spielplatz.
Sie sind auch aus ordnungspolitischen Gründen gegen das Vorgehen des Kantons. Können Sie ausführen, was genau Sie damit meinen?
Warum soll der Staat ausgerechnet bei Aufzonungen die planerisch verursachte Wertsteigerung abschöpfen, bei anderen staatlichen Massnahmen aber nicht? Eine neue Bahnstation beispielsweise kann die Grundstückswerte in ihrer Umgebung erheblich erhöhen. Dasselbe gilt für eine bessere Strassen- oder ÖV-Erschliessung. Trotzdem wird der dadurch entstehende Bodenmehrwert nicht systematisch abgeschöpft. Das schafft Ungerechtigkeiten.
Befürworter des Gegenvorschlags fordern, dass Gemeinden auchbei generellen Aufzonungen an planungsbedingten Mehrwerten beteiligt werden sollen.
Eine generelle Aufzonung bedeutet, dass in einer bestehenden Wohnzone künftig mehr oder dichter gebaut werden darf. Also zum Beispiel4- anstelle 3-stöckig. Das ist ein zentrales Instrument der Innenentwicklung. Die Gemeinde ermöglicht damit eine bessere Nutzung des bereits vorhandenen Siedlungsgebiets. Genau diese Verdichtung ist raumplanerisch gewollt und wird vom Bundesrecht ausdrücklich gefordert. Die Gesetzgebung verlangt mehr Innenentwicklung und verdichtetes Bauen – der Gegenvorschlag will gleichzeitig genau diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit belasten. Das ist unlogisch. Darum ist die Initiative hier konsequent. Sie schliesst in solchen Fällen eine Mehrwertabgabe aus.
Der Kanton will zwar Verdichtung, verteuert aber Investitionen mit solchen Zusatzabgaben. Welche Auswirkungen, denken Sie, wird das auf den Wohnungsbau haben?
Das ist relativ einfach zu beantworten: Abgaben verteuern die Schaffung von neuem Wohnraum. Darum entsteht so entweder weniger Wohnraum als möglich. Oder der neue Wohnraum wird teurer. Beides sind Effekte, welche von der Gesetzgebung und gesellschaftlich nicht unbedingt gewünscht sind.